Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung namens der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 1813 ff.; pag. 1832 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 05. August 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wurde wegen Drohung, angeblich begangen am 17. Mai 2019, ca. 23.45 Uhr, in E.________, F.________, zum Nachteil der Privatklägerin (Ziff. I. des Urteils vom 05. August 2020).