1. der Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrag gegen A.________ wegen Drohung, angeblich begangen am 17. Mai 2019, ca. 23:45 Uhr, in E.________, F.________, zum Nachteil von C.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 31. Dezember 2018; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. der Schuldsprüche, wonach A.________ schuldig erklärt wurde