Generalstaatsanwalt AC.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. Oktober 2021 folgende Anträge (pag. 1806 ff.; pag. 1827 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 5. August 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich