Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. August 2020 (PEN 20 338/339) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass das Strafverfahren gegen A.________, geb. Y.________, eingestellt wurde wegen Drohung, angeblich begangen am 17. Mai 2019, ca. 23.45 Uhr, in E.________, F.________, z.N. von C.________ (Ziff. I.). II. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. August 2020 (PEN 20 338/339) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ (vgt.),