3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 4. Oktober 2021; pag. 1763 f.), ein aktueller Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt (JVA) X.________ (datierend vom 30. September 2021; pag. 1759 ff.) sowie mit Blick auf die Prüfung der Frage der Anordnung einer Landesverweisung ein Bericht der Einwohner- und Spezialdienste der Stadt E.________, Bereich Migration (datierend vom 27. September 2021; pag. 1756 f.), eingeholt.