1747 ff.). Zudem wurde das amtliche Honorar für ihre Tätigkeit vom 21. August 2020 bis zum 10. Juni 2021 bestimmt und der Privatklägerin per 11. Juni 2021 neu Rechtsanwältin D.________ als amtliche Vertreterin beigeordnet. Am 18./19. Oktober 2021 fand vor der 1. Strafkammer die Berufungsverhandlung statt (pag. 1769).