Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung, angeblich begangen am 17. Mai 2019, ca. 23.45 Uhr, in E.________, F.________, zum Nachteil von C.________ [Ziff. I.6.6. AKS]; wird mangels Strafantrag eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 31. Dezember 2018 [Ziff. I.11. AKS]; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Diebstahls, mehrfach begangen