1. Das sichergestellte Sturmgewehr 57, Serien-Nr. .________ wird in Anwendung von Art. 263 Abs. 1 Bst. a und d StPO beschlagnahmt und geht zum Entscheid über den weiteren Verbleib an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe. 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft