18 17. Entschädigung Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf Ausrichtung einer Entschädigung. VI. Verfügungen 18. Für die Verfügungen wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 19 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt