117, Z. 31 f.). Gemäss Steuererklärung 2019 erhalten der Beschuldigte und seine Ehefrau eine Rente (Beschuldigter insgesamt CHF 60'832.00; Ehefrau insgesamt CHF 37'297.00; pag. 33). Zudem sind in besagter Steuererklärung Mieteinnahmen aus vermieteten Wohnhäusern oder Wohnungen von CHF 43'860.00 (pag. 38) sowie ein Ertrag aus Wertschriften von insgesamt CHF 2'321.00 (pag. 34) ausgewiesen. Auf diese Angaben ist abzustellen. Nach Abzug einer Pauschale für die Liegenschaftskosten (analog Steuererklärung 2018, vgl. pag.