129 ff.). Darüber hinaus können sich Bürger bei Fragen telefonisch oder mittels E-Mails an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoffe und Gewerbe oder an das Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen wenden. Letzteres wäre etwa bei unklaren bzw. widersprüchlichen Informationen (wie etwa auf der Webseite des fedpol; vgl. eingereichte Auszüge pag. 192 ff.) angezeigt gewesen. Dass der Beschuldigte keine Vorstrafen hat, über einen sauberen Leumund verfügt und seine Waffen immer vorbildlich aufbewahrt und alles habe korrekt machen wollen, stellt die Kammer nicht in Abrede.