13 rungen relativ rasch umgesetzt und die revidierten Bestimmungen bereits per 15. August 2019 in Kraft gesetzt wurden. Immerhin vergingen bis zum Erwerb der fraglichen Waffe am 23. Juli 2020 nochmals rund 12 Monate. Selbst eine schnelle Inkraftsetzung vermag die Pflicht des Beschuldigten, sich in solch einem heiklen Bereich wie dem Waffengesetz über die geltenden Normen zu erkundigen, aber nicht zu schmälern oder gar auszuschliessen.