119, Z. 12 ff.). Immerhin wusste er aber, dass sich die Schweizerische Volkspartei (SVP) und der G.________ gegen eine Änderung des Waffengesetzes eingesetzt hatten und bezeichnete das Abstimmungsresultat denn auch als «Fehler» (pag. 118, Z 28 ff.). Ihm war also bekannt, dass im Schweizer Waffenrecht Änderungen bevorstehen. Der Verteidigung ist zuzustimmen, dass in Bezug auf Volksabstimmungen keine generelle Informationspflicht der Bürgerinnen und Bürger besteht. Dennoch darf erwartet werden, dass in Kenntnis der besagten Abstimmung (etwa vor dem nächsten Waffenerwerb) nähere Abklärungen getätigt werden.