118, Z. 19 f.). Dies umso weniger, als in der Schweiz am 19. Mai 2019 über die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie abgestimmt und in den Abstimmungsunterlagen explizit auf die Änderung betreffend Erwerb eines nicht von der Militärverwaltung übernommenen Sturmgewehrs hingewiesen wurde (pag. 126 ff.). Dem Beschuldigten war diese Abstimmung und deren Ausgang eigenen Angaben zufolge bekannt, jedoch nicht der Inhalt der Abstimmung im Detail (pag. 118, Z. 28 ff., pag. 119, Z. 12 ff.).