12 13.3 Rechtfertigungsgründe Es sind keine Rechtsfertigungsgründe ersichtlich. 13.4 Schuldausschlussgründe / Verbotsirrtum Gemäss Beweisergebnis war dem Beschuldigten nicht bewusst, dass der Erwerb einer zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebauten Seriefeuerwaffe (nunmehr) einer kantonalen Ausnahmebewilligung bedarf. Er ging davon aus, dass der Abschluss eines schriftlichen Waffenvertrages den gesetzlichen Anforderungen genüge. Er unterlag damit einem Verbotsirrtum.