a WG). Mit Änderung des Waffengesetzes per 15. August 2019 wurden für bestimmte halbautomatische Waffen, wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90, neue Erwerbsvoraussetzungen eingeführt. Der Erwerb von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren we-