Da das fedpol als Bundesbehörde die fragliche Waffe nicht als verbotene Waffe bezeichnet habe, hätte auch ein gewissenhafter Mensch keine Zweifel an dieser Information gehabt. Ausserdem habe sich diese Information mit seinen Erfahrungen hinsichtlich des Waffenerwerbs unter Privaten gedeckt. Ferner sei die relevante Rechtsänderung in Bezug auf Halbautomaten am 15. August 2019 und damit relativ kurz vor der Tat erfolgt. Auch ein gewissenhafter Mensch wäre demnach in derselben Situation von der Richtigkeit des Vorgehens überzeugt gewesen. Daran vermöge nichts zu ändern, dass am 19. Mai 2019 eine Volksabstimmung erfolgt sei.