Er habe nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene Waffe handle, welche einer Ausnahmebewilligung auch beim Erwerb unter Privaten bedürfe. Er sei aufgrund der Informationen auf der Webseite des fedpol überzeugt gewesen, dass der Erwerb der fraglichen Waffe ohne Ausnahmebewilligung nicht rechtswidrig sei. Er habe den Kaufvertrag vom 23. Juli 2020 der Polizei eingereicht. Bereits aus objektiver Sicht scheine eine solche Vorgehensweise, bei bestehenden Zweifeln über die Rechtswidrigkeit, unplausibel.