mit Erläuterungen zum Waffengesetz seit dem 15. August 2019 erwähnte er keine eigenen Erkundigungen (etwa beim fedpol). Vielmehr gab er an, dass es einfach schwierig sei, sie nicht jeden Tag eine Waffe kaufen würden und ein Fehler passiert sei, den er nicht abstreite. Sodann wurden weder in der Einsprachebegründung noch in den übrigen im Vorverfahren gemachten Eingaben und im erstinstanzlichen Schlussvortrag solche Abklärungen erwähnt. Es ist davon auszugehen, dass solch wesentliche Umstände bereits früher zu Protokoll gegeben bzw. zumindest kurz erwähnt worden wären, hätte der Beschuldigte derartige Abklärungen – wie sie nunmehr vorgebracht werden – tatsächlich getätigt.