Zu halbautomatischen Feuerwaffen abgeänderte schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffen seien nach der Informationsquelle des fedpol keine verbotenen Waffen. Hiervon sei auch der Beschuldigte ausgegangen. Nach der anschliessenden Konsultation der Webseite zu den bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Waffen sei er zum Schluss gekommen, dass es sich um eine meldepflichtige Waffe handle und er für deren Erwerb, gemäss der Webseite des fedpol, lediglich einen schriftlichen Vertrag benötige. Dies sei auch der Grund, weshalb die dortige Vorlage «Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe» für den Kauf der fraglichen Waffe verwendet worden sei.