Er habe hierzu die Webseite des fedpol konsultiert, welche die Rechtslage im Falle des Waffenerwerbs sehr detailliert präsentiert habe und auch heute noch immer präsentiere. Über die Webseite «archive.org» könne die Internetseite «fedpol.admin.ch» im Vorfeld des fraglichen Waffenerwerbs abgerufen werden. Gemäss der dortigen Aufzählung komme ein aufmerksamer Leser zum Ergebnis, dass alternativ ein Vertrag, ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb einer Waffe vorliegen müsse. Zu halbautomatischen Feuerwaffen abgeänderte schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffen seien nach der Informationsquelle des fedpol keine verbotenen Waffen.