118, Z. 31 f.). Auf Vorhalt der Internetseite des E.________ und Erläuterungen auf dieser Seite zum Waffengesetz seit dem 15. August 2019 erklärte der Beschuldigte, es sei einfach schwierig. Sie würden ja nicht jeden Tag eine Waffe kaufen und es sei ein Fehler passiert, den er nicht abstreite (pag. 118, Z. 34 ff.). Er habe gewusst, dass das neue Waffengesetz angenommen worden sei. Nicht aber, wann dieses in Kraft treten werde (pag. 119, Z. 14 f.). Er habe sich nicht darum gekümmert und nicht gewusst, dass die Änderung mit dem Waffenerwerbsschein «klein» zusammenhänge (pag. 119, Z. 20 f.).