5 118, Z. 9 ff.). Auf Frage, ob er sich vorher betreffend spezielle Regelungen für Seriefeuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut worden seien, erkundigt habe, antwortete der Beschuldigte, er sei sich das Vorgehen von früher gewohnt gewesen und kaufe nicht jeden Tag eine Waffe. Deshalb sei ihm das durch die Lappen gegangen (pag. 118, Z. 17 ff.). Er habe alles richtig machen wollen und es sei ihm mit der Ausnahmebewilligung «klein» einfach ein Fehler unterlaufen (pag. 118, Z. 31 f.).