Aus dem schriftlichen Vertrag werde ersichtlich, dass die Vertragsparteien hätten sicherstellen wollen, dass alles richtig ablaufe. Da die Parteien Mitglieder im Schützenverein gewesen seien, habe der Beschuldigte davon ausgehen dürfen, dass die Bedingungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt seien (pag. 97). In der Eingabe vom 19. Mai 2020 wurde ergänzt, dass der Beschuldigte absolute Gewähr für den sorgsamen Umgang mit Schusswaffen geboten habe und immer noch biete. Beide Parteien seien absolut darum bemüht gewesen, dass alles gesetzeskonform und korrekt ablaufe.