Im Rahmen seiner ersten Einvernahme bei der Polizei vom 26. Oktober 2020 gab der Beschuldigte kurz zusammengefasst zu Protokoll, er habe dem Verkäufer der Waffe – welchen er ehemalig vom Schützenverein und privat kenne – den Kaufvertrag mit Strafregisterauszug zukommen lassen. Daraufhin habe er ein unterschriebenes Exemplar nach Bern ins Waffenbüro geschickt (pag. 5, Z. 29 ff.). Er habe gedacht, dass eine kantonale Ausnahmebewilligung für das fragliche Sturmgewehr nur eingeholt werden müsse, wenn man im Schützenverein sei und habe nicht gewusst, dass dies für Private auch gelte (pag. 5, Z. 42 ff.).