120 ff.) vor. Ebenfalls in den Akten befinden sich diverse Eingaben der Verteidigung für den Beschuldigten (so etwa pag. 52 f., pag. 106 ff., pag. 183 ff.). Die hiervor genannten Beweismittel werden – soweit erforderlich – im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung aufgegriffen. 10.2 Wiedergabe der Aussagen und Vorbringen / konkrete Würdigung Im Rahmen seiner ersten Einvernahme bei der Polizei vom 26. Oktober 2020 gab der Beschuldigte kurz zusammengefasst zu Protokoll, er habe dem Verkäufer der Waffe – welchen er ehemalig vom Schützenverein und privat kenne – den Kaufvertrag mit Strafregisterauszug zukommen lassen.