10. Erwägungen der Kammer 10.1 Beweismittel Der Kammer liegen als Beweismittel der Anzeigerapport vom 5. November 2020 (pag. 1 ff.), eine Ausnahmebewilligung «klein» für Sportschützen vom 17. August 2020 (pag. 9 f.), ein Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen vom 26. Oktober 2020 (pag. 11 f.), ein schriftlicher