3. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung vom 20. September 2021 folgende Anträge (pag. 184): 1. Es seien die Dispositivziffern 1 bis 3 des Urteils der Vorinstanz vom 14. Juli 2021 ersatzlos aufzuheben und der Beschuldigte sei vollumfänglich von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Im Falle eines Freispruchs seien dem Beschuldigten alle Umtriebe im Zusammenhang mit diesem Verfahren, insbesondere die Kosten der Wahlverteidigung, zu entschädigen und die Verfahrenskosten vom Kanton Bern zu tragen.