ein schriftliches Verfahren angeordnet. Gleichzeitig wurde dem Beschuldigten eine Frist zur schriftlichen Begründung seiner Berufung angesetzt. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass anstelle einer schriftlichen Berufungsbegründung auch ein Hinweis auf die Begründung in der Berufungserklärung genüge (pag. 206 f.). Mit Eingabe vom 19. Oktober 2021 verwies die Verteidigung betreffend Begründung