2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 26. Juli 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 151). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 23. August 2021 (pag. 156 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 30. August 2021 zugestellt (pag. 176 f.). Mit Eingabe vom 20. September 2021 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, wobei das erstinstanzliche Urteil ihn betreffend vollumfänglich angefochten wurde (pag.