die auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00 zur Bezahlung auferlegt und es wurde verfügt, dass das sichergestellte Sturmgewehr 57, Serien-Nr. .________ beschlagnahmt und an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe übergeben werde (pag. 143 ff.). Mit demselben Urteil wurde C.________ der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 23. Juli 2020 in D.