der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 23. Juli 2020 in D.________ durch Erwerb einer zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebauten Seriefeuerwaffe (Ordonnanzfeuerwaffe, nicht direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen) ohne kantonale Ausnahmebewilligung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 270.00, ausmachend total CHF 6'480.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festsetzung der Probezeit auf zwei Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'620.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf sechs Tage festgesetzt wurde.