1. Zu einer Geldstrafe von 9 Tagessätzen à CHF 160.00, ausmachend CHF 1'440.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. II.