13. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 9 Tagessätzen à CHF 160.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 3 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung