42 Abs. 4 StGB). Das Aussprechen einer Verbindungsbusse ist insbesondere angezeigt, um der Schnittstellenproblematik zwischen der Busse und einer bedingten Gelstrafe zu begegnen und dem Verurteilten trotz bedingtem Strafvollzug einen spürbaren Denkzettel zu verpassen. Aufgrund des akzessorischen Charakters der Verbindungsbusse, ist die