Indem er beim zweiten Manöver in den 3 bis 4 Sekunden vor sowie während seines Wechsels vom 1. auf den 2. Überholstreifen keinen Kontrollblick tätigte, gefährdete er somit bewusst andere Verkehrsteilnehmer. Es war für den Beschuldigten – unter anderem aufgrund des notorisch erhöhten Verkehrsaufkommens auf dem betreffenden Autobahnabschnitt – vorhersehbar, dass er in der Zeit zwischen seiner letztmaligen Kontrolle des Verkehrsgeschehens hinter und neben sich und seinem Spurwechsel überholt werden könnte.