Seine Kontrollblicke vor dem ersten, abgebrochenen Anlauf zum Spurwechsel belegen, dass er sich einer möglichen Gefährdung fremder Rechtsgüter beim Spurwechsel bewusst war. Indem er beim zweiten Manöver in den 3 bis 4 Sekunden vor sowie während seines Wechsels vom 1. auf den 2. Überholstreifen keinen Kontrollblick tätigte, gefährdete er somit bewusst andere Verkehrsteilnehmer.