Hätte er vor dem Spurwechsel mit der gebotenen Sorgfalt durch Kontrollblicke, insbesondere durch seitliche, sichergestellt, dass kein Personenwagen im Abstand von wenigen Metern auf dem 2. Überholstreifen fährt, so hätte er den BMW sehen und vom Spurwechsel zu diesem Zeitpunkt absehen müssen. Dadurch wäre die erhöhte abstrakte Kollisions- und Verletzungsgefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht geschaffen worden. 6 III. Rechtliche Würdigung