Ganz abgesehen davon, hätte ein sorgfältiger Seitenblick durchaus Einsicht in den toten Winkel seines Fahrzeugs gewährt. Vollständigkeitshalber ist festzuhalten, dass der Beschuldigte gemäss der SatS- peed-Aufzeichnung den linken Richtungsblinker noch nicht gesetzt hatte, als der hinter ihm fahrende BMW zwecks Überholens auf den 2. Überholstreifen wechselte. Ob er den linken Richtungsblinker während seines Spurwechsels überhaupt setzte, kann der Aufzeichnung nicht eindeutig entnommen werden.