Gestützt auf seine – in diesem Punkt – widerspruchsfreien Aussagen kann lediglich als erstellt gelten, dass er zunächst alle erforderlichen Kontrollblicke getätigt hatte, bevor er vom Spurwechsel wegen des roten Fahrzeugs auf dem 2. Überholstreifen absah. Hingegen ist bei Sichtung der SatSpeed- Aufzeichnung augenscheinlich, dass er in den 3 bis 4 Sekunden vor sowie während des Wechsels von der 1. auf die 2. Überholspur keinen Blick in den linken Aussenspiegel und keinen Seitenblick tätigte. Andernfalls hätte er den BMW sehen und – wie zuvor beim roten Fahrzeug – vom Spurwechsel absehen müssen, da dieser sich in unmittelbarer Nähe befand.