63, Z. 5 f.). Auch zu seinem angeblichen Kontroll- und Seitenblick vor dem Spurwechsel machte der Beschuldigte unterschiedliche Angaben. Bei der Staatsanwaltschaft erklärte er, er habe praktisch zeitgleich mit dem Spurwechsel nochmals einen Kontrollblick vorgenommen (pag. 34, Z. 81 f.). Gemäss seiner Einsprachebegründung will er