Zunächst stellte er sich auf den Standpunkt, er habe diesen gar nicht rechtzeitig sehen können, weil der BMW sich mit überhöhter Geschwindigkeit genähert haben müsse (pag. 10; pag. 35, Z. 93 und Z. 114 f.). Nach Vorhalt der SatSpeed-Aufzeichnung bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte er, er habe den Vorfall nicht so in Erinnerung gehabt, wie er auf dem Video zu sehen sei (pag. 35, Z. 95 und Z. 105). Es sei ihm unerklärlich, weshalb er den BMW nicht gesehen habe (pag. 44) bzw. «wie der so schnell kam» (pag. 63, Z. 5 f.).