Aus der Aufzeichnung ist weiter ersichtlich, dass der Beschuldigte beim Spurwechsel dem korrekt hinter bzw. teilweise neben ihm fahrenden BMW den Weg abschnitt, sodass er beinahe mit diesem kollidierte. Der BMW bremste sichtlich ab, um die drohende Kollision zu verhindern. Hingegen ist ein starkes Abbremsen, wie in der Anklageschrift erwähnt, nicht erkennbar. Der Beschuldigte begründete unterschiedlich, weshalb er den BMW vor dem Spurwechsel nicht gesehen habe. Zunächst stellte er sich auf den Standpunkt, er habe diesen gar nicht rechtzeitig sehen können, weil der BMW sich mit überhöhter Geschwindigkeit genähert haben müsse (pag.