Der darauffolgende Spurwechsel ist auf der SatSpeed-Aufnahme zu sehen, welche die Vorinstanz treffend zusammenfasste (Ziff. II.2.4.2. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 82): In den ersten fünf Sekunden des Videos ist zu sehen, wie A.________ in seinem grauen Renault [nachfolgend Renault] auf der Mittelspur der Autobahn fährt und von einem roten Auto auf der linken Spur überholt wird. Ab Sekunde sechs wechselt der Fahrer im schwarzen BMW [nachfolgend BMW], welcher bislang direkt hinter dem Renault auf der Mittelspur der Autobahn gefahren ist, auf die linke Spur.