Wie sich aus der SatS- peed-Aufzeichnung ergebe, sei dem BMW-Fahrer kein Fehlverhalten vorzuwerfen (zum Ganzen pag. 116 f.). 7.2 Beschuldigter Der Beschuldigte pflichtet in seiner Stellungnahme der vorinstanzlichen Beweiswürdigung bei. Er habe anschaulich und widerspruchsfrei ausgesagt, wie er im Zuge des Spurwechsels «wirklich gut nach hinten geschaut», einen anderen Personenwagen passieren lassen, dann zur Seite geschaut, den Blinker gesetzt und nochmals nach hinten geschaut habe. In diesem Zeitpunkt müsse der BMW sich im toten Winkel befunden haben.