5. Sachverhalt gemäss Anklage Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 12. Oktober 2020, der als Anklageschrift gilt, folgender Vorwurf gemacht (pag. 13): Der Beschuldigte lenkte einen Personenwagen auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h vom 1. Überholstreifen nach links auf den 2. Überholstreifen. Dabei lenkte er den Personenwagen mit einem viel zu geringen Abstand vor einen mit höherer Geschwindigkeit von hinten auf dem 2. Überholstreifen herannahenden Personenwagen hin. Die Lenkerin [recte: der Lenker] des anderen Personenwagens musste stark abbremsen, um eine Kollision zu verhindern.