2. Der Beschuldigte sei der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 2. August 2020 auf der Autobahn A1 Ost R Ittigen durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel, schuldig zu erklären. 3. Der Beschuldigte sei zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festzusetzen sei. 4. Der Beschuldigte sei zur anteilsmässigen Tragung der Verfahrenskosten des vorinstanzlichen Verfahrens, höchstens jedoch im Umfang von CHF 1'100.00 zu verurteilen. 5. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens seien zu Lasten des Kantons Bern zu verlegen.