Die Stellungnahme des Beschuldigten ging am 25. Oktober 2021 ein (pag. 122 ff.). Auf eine Replik wurde verzichtet (pag. 131 f.) 3. Anträge der Parteien In der Berufungsbegründung beantragte die Generalstaatsanwaltschaft was folgt (pag. 115; Hervorhebungen im Original): A.________ sei 1. schuldig zu sprechen der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln (unvorsichtiger Fahrstreifenwechsel), begangen am 2. August 2020 auf der Autobahn A1 Ost R Ittigen. 2. zu verurteilen zu: