1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 20. Mai 2021 der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 2. August 2020 auf der Autobahn A1 Ost R Ittigen wegen unvorsichtigem Fahrstreifenwechsel, schuldig (pag. 66 ff.). Es verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage festgesetzt wurde, sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 1'700.00.