Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 141 Tagen (15. Februar 2021 bis 5. Juli 2021) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass sich A.________ seit dem 6. Juli 2021 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. IV.